Grafikwerkstatt Slideshow

AGB

1. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Regelung.

2. Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das Angebot schriftlich annehmen oder die bestellte Ware an Sie versenden. Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Alle Produkte können nur von Erwachsenen gekauft werden.

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3. Preise
Wir liefern zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, wenn nichts anders ausdrücklich vereinbart wurde. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab unserem Lager einschließlich Verladung bei uns und handelsüblicher Verpackung der Ware. Der Lieferant übt die Wahl des Transportweges aus. Die Transportkosten trägt der Besteller. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

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4.Zahlung
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, zum Rechnungs- datum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

5. Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich

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abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftrag- nehmers als auch in dem eines Zulieferers- wie z.B. Streik, Aus- sperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andern- falls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

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6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.


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7.Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für...

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...den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei Transportschäden hat der Besteller eine Tatbestandsaufnahme durch den Beförderer (z.B. DHL) innerhalb der für das Transportgewerbe geltenden Fristen zu veranlassen und dem Verkäufer vorzulegen. Ohne Vorlage der Tatbestandsaufnahme kann keine Ersatzlieferung erfolgen.

8. Datenspeicherung
Alle zur Bestellabwicklung notwendigen Daten werden von uns EDV- mäßig verarbeitet und gespeichert.


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9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10. Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.